Ihr Girokonto

Girokonto Gold

Sie haben ein monatliches Einkommen von 2.500 EUR? Dann ist das Girokonto Gold genau das richtige für Sie! Mit dem Girokonto Gold buchen Sie das komfortable Gesamtpaket für Ihr Girokonto. Hier sind alle Leistungen enthalten, die Sie für Ihren Zahlungsverkehr brauchen. Egal ob Sie Geld abheben, Überweisungen tätigen oder Ihre Daueraufträge verwalten möchten – mit dem Girokonto Gold sind Sie gut beraten.

Individualität steht im Vordergrund

Mit dem Girokonto Gold entscheiden Sie, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen wollen. Wählen Sie aus einer reichhaltigen Angebotspalette die für Sie wichtigen Kontoeigenschaften aus. So individuell wie Sie selbst wird auch Ihr Girokonto. 

Im Grundpreis des  Girokonto Gold enthalten1

  • Sie können an über rund 14.700 Geldautomaten kostenlos Bargeld abheben*.
  • Ihre Kontoauszüge können Sie an circa rund 14.700 Automaten Ihrer Volksbanken und Raiffeisenbanken oder online ausdrucken.
  • Sie bestimmen die PIN Ihrer girocard (Debitkarte) selbst und ändern sie direkt am Geldautomaten.
  • Online-Banking ist ebenfalls enthalten.
  • Sie nehmen Buchungen online oder am SB-Terminal vor.
  • Unsere Mitarbeiter sind persönliche Ansprechpartner für individuelle Beratungsgespräche, auch außerhalb der Öffnungszeiten.
  • Möglichkeit der Gewährung eines Dispokredits (abhängig von der Bonität - siehe Reiter "Konditionen/ Leistungen").

* Bei allen teilnehmenden Volksbanken Raiffeisenbanken

1 Um alle aufgeführten Leistungen in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine kostenpflichtige VR BankCard. Die Kosten hierfür finden Sie in der Tabelle Konditionen/Leistungen

Konditionen bei Inanspruchnahme der eingeräumten Kontoüberziehung
Dispokredit
(eingeräumte, unbefristete Überziehungsmöglichkeit) 
Variabler Sollzinssatz:
13,35 % p. a.
Geduldete Überziehung
(den Dispokredit übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung) 
Variabler Sollzinssatz:
13,35 % p. a.
Zinsbelastungsperiode quartalsweise
Girokonto Gold* 1
Kontoführung
  Gebühren pro Monat
2,50 Euro
  Abrechnungsrythmus
monatlich
Bargeldeinzahlung
  am Schalter inklusive
  mit der Debitkarte am eigenen Geldautomaten inklusive
Münzeinzahlung
  am Schalter2 2,50 Euro
  am Münzeinzahlungsautomaten2 1%,mind. 1,00 Euro
Bargeldauszahlung
  am Schalter2 0,75 Euro
  mit der Debitkarte am eigenen Geldautomaten inklusive
Überweisung
  mit Beleg2 0,15 Euro
  am SB-Terminal inklusive
  im OnlineBanking
inklusive
Gutschrift einer Überweisung inklusive
Lastschrift - Belastung (Zahler) inklusive
Berechtigte Ablehnung der Ausführung
  eines Überweisungsauftrages
  wg. fehlender Kontodeckung durch die Bank
1,90 Euro
  einer Lastschrift 1,90 Euro
Kontoauszug3
  am Kontoauszugsdrucker inklusive
  am Schalter 0,75 Euro
  Zustellung per Post 1,50 Euro
  Elektronischer Kontoauszug inklusive
Dauerauftrag
  Einrichten/ändern auf Wunsch des Kunden inklusive
  Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Dauerauftrages 1,90 Euro
Benachrichtigungsservice zu Konten und Umsätzen
und allen sonstigen Ereignissen – Gebühr pro SMS
0,09 Euro
Ausgabe einer Debitkarte (girocard V PAY) – pro Jahr 5,00 Euro

* bonitätsabhängig
1 bei monatlichem Eingang von Renten- oder Arbeitseinkommen ab 2.500 €
und mindestens 2 weiteren Verbundprodukten/Verbundpartnerprodukten, 40 Buchungsposten inklusive, ab dem 41. Buchungsposten werden 0,15 EUR in Rechnung gestellt, zuzüglich im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte Buchungen (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist.
 2 wird immer berechnet
 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt.

Leistungen

  • Auszahlungen am eigenen Geldautomaten
  • Bargeldein- / -auszahlungen am Schalter
  • Überweisungen, Sammler und Lastschrifteinreichungen (SB-Terminal und Online-Banking)
  • Überweisungsgutschriften/ Lastschriftbelastungen- beleglos
  • Daueraufträge (Einrichtung und Änderung)
  • Kontoauszüge am Drucker
  • girocard – Ausgabe einer Debitkarte
  • PIN selbst bestimmen

Weitere buchbare Leistungen

  • OnlineBanking
  • Kreditkarte 

Hinweise

Gesetzliche Regelungen

Für die Volks- und Raiffeisenbank Prignitz eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der seit März 2016 wirksamen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten waren bei uns bereits zuvor gängige Praxis. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus bietet die Volks- und Raiffeisenbank Prignitz eG ihren Kunden ergänzende Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites.

Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites

Wir möchten unsere Kunden stets über die für sie kostengünstigsten Finanzierungsalternativen informieren. Sollten Sie Ihre eingeräumte Kontoüberziehung über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch nehmen, weisen wir Sie hierauf hin. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Falls dies auf Sie zutrifft, macht der Hinweis Sie auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam und sensibilisiert Sie für die damit verbundenen Kosten. Wir übemitteln den Hinweis zeitgleich mit dem jeweils aktuellen Rechnungsabschluss, der unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Volks- und Raiffeisenbank Prignitz eG für Dispositionskredite.

Die gesetzlichen Beratungspflichten

Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihre eingeräumte Kontoüberziehung  

  • ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
  • durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.


Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn

  • die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
  • der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.


In dem Beratungsgespräch werden – entsprechende Bonität vorausgesetzt – kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.

Häufige Fragen

Bei welchen Banken kann ich mit meiner girocard Geld abheben?

Das Geldautomatennetz der Genossenschaftlichen FinanzGruppe heißt "BankCard ServiceNetz" und umfasst deutschlandweit über rund 14.700 Geldautomaten. Mehr als 99 Prozent aller Volksbanken und Raiffeisenbanken nehmen am BankCard ServiceNetz teil. Funktionen wie das Geldabheben sind in der Regel kostenlos beziehungsweise sehr kostengünstig. Achten Sie auf das BankCard ServiceNetz-Logo.

Kann ich im Ausland Geld abheben?

Wenn Sie im Besitz einer girocard sind, können Sie auch im Ausland Geld abheben. Die genauen Konditionen erfahren Sie bei Ihrem Kundenberater.

Einlagensicherung und Institutsschutz

Die Volks- und Raiffeisenbank Prignitz eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.