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Hände vor einem Laptop halten einen gezeichneten Briefumschlag hoch

Wichtige Informationen zur Umstellung der Kontoabrechnung auf E-Rechnung

Ab dem 01. Januar 2027 stellen wir aufgrund gesetzlicher Vorgaben unsere Konto- und Darlehensabrechnungen für Firmenkunden auf E-Rechnung um.

Das bedeutet für Sie:

  • Künftig erhalten Sie die Abrechnungen ausschließlich in Ihrem elektronischen Postfach oder über Ihre Zahlungsverkehrssoftware (HBCI/FinTS oder EBICS).
  • Eine postalische Zustellung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
  • Für den Zugriff benötigen Sie einen Online-Zugang.

Bitte prüfen Sie, ob für Sie bereits ein Online-Zugang eingerichtet ist und Sie hierüber Ihre Geschäftskonten verwalten können. Sollten Sie noch über keinen Online Zugang verfügen richten Sie sich über den unten stehenden Link einen ein oder sprechen Sie Ihren Berater an.

Hinweis für Unternehmen: Der Online-Zugang für juristische Personen (z.B. GmbH) wird nicht für das Unternehmen eingerichtet, sondern für eine vertretungs- oder verfügungsberechtigte natürliche Person.

Fragen und Antworten zur Umstellung der Kontoabrechnungen auf E-Rechnung:

Welche Kontoarten sind von der Umstellung betroffen?

Die Umstellung auf E-Rechnung gilt für Vertragsabrechnungen zu Kontokorrent- und Darlehenskonten, Avalen sowie Kündigungs- und Tagesgeldkonten.

Bekommen Privatkunden auch eine E-Rechnung?

Ja, wenn die Kontoauszüge bereits in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Im Wesentlichen ergeben sich hierdurch keine Änderungen.

Wann werden die Kontoabrechnungen im Rahmen der E-Rechnung umgestellt?

Die Kontoabrechnungen werden ab dem 01.01.2027 auf E-Rechnung umgestellt und wie gewohnt in der Regel monatlich zum Monatsultimo zur Verfügung gestellt.

In welchem Format werden die E-Rechnungen zur Verfügung gestellt?

Es wird grundsätzlich das hybride ZUGFeRD-Format verwendet, das die gesetzlichen Anforderungen an eine E-Rechnung erfüllt. Die Rechnung besteht aus einer menschenlesbaren PDF-Datei sowie einer maschinenlesbaren XML-Datei, die in die PDF eingebettet ist.

Wo können die Kontoabrechnungen im OnlineBanking eingesehen werden?

Die E-Rechnungen werden im elektronischen Postfach des Kontoinhabers bereitgestellt.

Wie erfolgt der Abruf mit einer Zahlungsverkehrssoftware via HBCI/FinTS?

Für den Abruf richten Sie in Ihrer Zahlungsverkehrssoftware für jedes betroffene Konto einen Abrufauftrag für elektronische Kontoauszüge im PDF-Format ein. In der Regel entspricht dies der Auftragsart HKEKA.

  • In Profi cash finden Sie die Funktion unter [Datentransfer] > [Job erstellen] > [Elektronische Kontoauszüge abholen]. Wählen Sie als Ausgabeformat [PDF] aus. Die erstellten Abrufaufträge werden anschließend in der Datenübertragung angezeigt.
Wie werden Kontoabrechnungen über eine Zahlungsverkehrssoftware per EBICS abgerufen?

Richten Sie hierzu in Ihrem Programm einen Abrufauftrag für elektronische Kontoauszüge als PDF-Datei ein. In der Regel ist hierfür die Auftragsart BKI zu verwenden.

  • In Profi cash erfolgt dies über [Datentransfer] > [Job erstellen] > [Datei senden/holen]. Wählen Sie bei den entsprechenden Auftraggeberkonten die Auftragsart [BKI – Kontobezogene Informationen (PDF) abholen]. Anschließend finden Sie den Abrufauftrag in der Datenübertragung.
Ist dieser Service mit zusätzlichen Kosten verbunden?

Nein, für diesen Service entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

Was passiert, wenn die elektronischen Kontoabrechnungen nicht abgerufen werden?

Die E-Rechnungen werden in jedem Fall im elektronischen Postfach des Kontoinhabers bereitgestellt und dort aufbewahrt. Sie können somit auch nachträglich jederzeit eingesehen und abgerufen werden.